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Lars Brüggemann erklärt die Situation
Lars Brüggemann, Leiter Schiedsrichterwesen der DEL, bestätigte nach Sichtung der Videobilder eine Fehlentscheidung. Die Münchner hatten in einer Phase mit angezeigter Strafe gegen Bremerhaven den Torhüter vom Eis genommen. Dafür kam ein zusätzlicher Feldspieler.
Ein Rückpass der Gastgeber rutschte danach ins eigene Tor. Der Schiedsrichter gab den Treffer und verhängte anschließend die Strafe. Doch der Puck war zuvor von einem Spieler der Gäste abgefälscht worden. Damit hätte der Ausgleich nicht zählen dürfen.
Regel 78.5 im DEL-Regelbuch
Im Regelwerk ist dieser Fall klar beschrieben.
- Laut Abschnitt XI von Regel 78.5 darf eine bestrafte Mannschaft während einer angezeigten Strafe kein Tor erzielen.
- Eine Ausnahme gilt nur, wenn die gegnerische Mannschaft den Puck ins eigene Tor schießt.
- Wird der Puck jedoch von einem Spieler des bestraften Teams abgefälscht, ist der Treffer ungültig.
Genau diese Konstellation lag in München vor. Damit war die Entscheidung der Schiedsrichter nach Ansicht der DEL falsch.
Kein Grund für Protest
Die Klärung der DEL bleibt für den EHC München ohne Konsequenzen. Ein Protest gegen die Wertung des Spiels ist ausgeschlossen. In der Mitteilung wurde betont, dass die Situation zwar regelwidrig entschieden wurde, aber nicht die Kriterien für eine nachträgliche Änderung erfüllt.
Die Münchner stehen somit trotz der Einsicht der Liga ohne Punkte aus dieser Partie da. Für die Bremerhavener bleibt das 4:3 offiziell bestehen.
Quelle: Hallo München, YouTube, MAGENTA SPORT, webrivaig.com/de