Inhaltsverzeichnis:
- Wärmeplanungsgesetz in deutschen Großstädten
- Gebäudeenergiegesetz und 65-Prozent-Regel
- Kleinere Kommunen mit späterer Frist
- Folgen für Hausbesitzer und bestehende Heizungen
Wärmeplanungsgesetz in deutschen Großstädten
Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre kommunalen Wärmepläne vorlegen. Diese Verpflichtung ist im Wärmeplanungsgesetz verankert. Insgesamt sind 84 Großstädte betroffen. Dazu zählen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund und Essen. Auch mittelgroße Städte wie Heidelberg, Freiburg, Ulm und Kassel sind Teil dieser Regelung.
Die kommunalen Wärmepläne definieren, welche Energiequellen künftig genutzt werden. Sie bilden die Grundlage für verbindliche technische Vorgaben. In Ballungsräumen mit zusätzlichem Umweltfokus, etwa bei der Luftqualität, gewinnen diese Planungen weiter an Bedeutung.
Gebäudeenergiegesetz und 65-Prozent-Regel
Nach Abschluss der Wärmeplanung greift automatisch die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes. Neue Heizsysteme müssen dann mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Reine Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe nicht und dürfen nicht mehr neu installiert werden.
Die Regel gilt unabhängig von der Gebäudeart. Einfamilienhäuser und Mehrparteienhäuser sind gleichermaßen betroffen. Bestehende Anlagen bleiben erlaubt, solange kein Austausch erfolgt.
Kleinere Kommunen mit späterer Frist
Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben mehr Zeit. Für sie endet die Frist zur Wärmeplanung am 30. Juni 2028. Wird der Beschluss früher gefasst, gelten die neuen Heizvorgaben ebenfalls früher. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich daher an den jeweiligen kommunalen Zeitplänen orientieren.
Regionale Unterschiede sind damit vorgegeben. Einheitlich bleiben jedoch die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.
Folgen für Hausbesitzer und bestehende Heizungen
Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Das Verbot betrifft ausschließlich den Neueinbau. Ölheizungen dürfen künftig generell nicht mehr installiert werden, da sie höhere CO₂-Emissionen verursachen.
Zusätzlich gilt für alte Heizkessel eine Altersregelung:
- Austauschpflicht nach 30 Jahren
- Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel
- Pflicht bei Defekt oder irreparabler Anlage
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Alternativen. Weitere städtische Entwicklungen im Bereich Bauen und Infrastruktur finden sich mehr hier.
Quelle: MERKUR, MILEKCORP
FAQ
Ab wann dürfen keine neuen Gasheizungen mehr eingebaut werden?
In deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dürfen ab dem 30. Juni 2026 keine neuen rein fossil betriebenen Gasheizungen mehr installiert werden.
Welche Städte sind von den neuen Heizungsregeln betroffen?
Betroffen sind insgesamt 84 deutsche Großstädte, darunter Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund und Essen sowie Städte wie Heidelberg, Freiburg, Ulm und Kassel.
Was bedeutet die 65-Prozent-Regel konkret?
Die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.
Dürfen bestehende Gasheizungen weiter genutzt werden?
Ja, bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Die gesetzlichen Einschränkungen gelten ausschließlich für den Neueinbau ab den festgelegten Stichtagen.