Inhaltsverzeichnis:
- Messer aus dem Supermarkt in Herrsching
- Angriff auf dem Grundstück des Opfers
- Drogenkonsum vor dem Verbrechen?
- Schwere Schuld steht im Raum
Messer aus dem Supermarkt in Herrsching
Kurz vor dem Angriff kaufte der Angeklagte gezielt zwei Messer, darunter ein japanisches Santoku-Modell für 19,99 Euro. Hinzu kamen Haushaltshandschuhe, ein kleines Gemüsemesser, Schnürsenkel sowie eine Papiertüte. Die Gegenstände wurden am Tag des Verbrechens in einem Supermarkt in Herrsching erworben und gelten heute als zentrale Beweismittel.
Laut Aussagen seines Anwalts Nicolas Frühsorger soll der 23-jährige Serbe die Messer angeblich verwendet haben, um Fenster aufzuhebeln. Ein Jahr nach der Tat untersuchte Richter Thomas Bott persönlich die Tatwaffe im Gerichtssaal und bemerkte eine Verformung an der Klinge. Dies stütze die frühere Erklärung des Angeklagten, so der Verteidiger.
Angriff auf dem Grundstück des Opfers
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte das Haus im Vorfeld ausspionierte. Er habe geklingelt, um sich Zutritt zu verschaffen, und den wohlhabenden Rentner beim Betreten des Hauses überrascht. Der Rentner stellte sich ihm in den Weg – woraufhin der mutmaßliche Täter zustach. Die Ehefrau des Opfers konnte fliehen, verletzte sich aber beim Überspringen eines Mauervorsprungs.
Der Beschuldigte wurde wenige Tage später in Paris festgenommen, nachdem er sich dorthin abgesetzt hatte. Während seiner Flucht kontaktierte er seine Freundin in Serbien per Kurznachricht und behauptete, das Opfer habe ihn zuerst angegriffen. Die Verteidigung betont, dass es nur einen einzigen Messerstich gegeben habe. Ob der Mann zum Zeitpunkt der Tat bereits tot war, will der Angeklagte nicht gewusst haben.
Drogenkonsum vor dem Verbrechen?
Nach seiner Festnahme berichtete der 23-Jährige einem Psychiater, dass er kurz vor der Tat eine größere Menge Kokain konsumiert habe. Dies könnte Einfluss auf seine Schuldfähigkeit haben. Ein toxikologisches Gutachten ergab jedoch, dass er lediglich gelegentlich Drogen konsumierte. Der Sachverständige sieht keine Hinweise auf eine akute Intoxikation. Der Angeklagte bleibt daher voll schuldfähig.
Zahlreiche Textnachrichten aus der Fluchtzeit waren schwer übersetzbar. Ein Gerichtsdolmetscher beschrieb die Formulierungen als „intellektuell auffällig schlicht“. Dennoch wurden sie vollständig in das Verfahren eingebracht.
Schwere Schuld steht im Raum
Laut Anklage liegen drei Mordmerkmale vor: Heimtücke, Habgier und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Der Nebenkläger, der die Witwe des Opfers vertritt, forderte zusätzlich die Berücksichtigung von Grausamkeit.
Die Anklage wegen Angriffs auf die Ehefrau wurde inzwischen fallengelassen. Richter Bott erklärte, dieser Aspekt sei im Verhältnis zur Mordanklage rechtlich von untergeordneter Bedeutung. Das Urteil wird am 8. August erwartet. Es droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld.
Quelle: TZ, www.patizonet.com/de