Freitag, 22 August 2025 14:29

Kündigung wegen Eigenbedarfs sorgt für Streit in München

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Mieter kämpfen in München gegen Eigenbedarfskündigungen Mieter kämpfen in München gegen Eigenbedarfskündigungen Foto: Pixabay

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für Mieter oft ein Schock. Der Wohnungsmarkt in München ist seit Jahren angespannt und Fälle wie dieser treffen viele. Juristen und Mietervereine erklären, welche Rechte und Möglichkeiten es gibt. Die Nachfrage nach Wohnungen in München ist extrem hoch. Jährlich suchen Tausende ein Zuhause, doch die Auswahl bleibt gering. Auch deshalb ist das Thema Eigenbedarf besonders heikel. Vermieter dürfen Wohnungen zurückfordern, wenn sie selbst oder enge Angehörige einziehen wollen. Doch nicht jeder Antrag auf Eigenbedarf ist automatisch wirksam.

Inhaltsverzeichnis

Martin Klimesch und die rechtliche Grundlage

Laut Paragraf 573 Absatz 2 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig. Ein Vermieter darf die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Personen aus seinem Haushalt beanspruchen. Anwalt Martin Klimesch von der Kanzlei Klimesch & Kollegen betont, dass nachvollziehbare Gründe ausreichen. Eine Zweitwohnung kann ebenfalls ein Grund sein.

Eine Einschränkung gibt es jedoch. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Eigenbedarf nicht für entfernte Verwandte wie Cousins oder Cousinen geltend gemacht werden darf. Für Neffen oder Nichten gilt diese Regelung dagegen. Firmen sind ausgeschlossen. Sie können keinen Eigenbedarf anmelden, nur Privatpersonen. Darauf weist Monika Schmid-Balzert vom Mieterverein München hin.

Rudolf Kluge und die Entscheidung des Amtsgerichts

Grundsätzlich kann auch langjährigen Mietern gekündigt werden. Doch Gerichte prüfen, ob besondere Härtegründe vorliegen. Ein Beispiel ist Rudolf Kluge aus Neuperlach. Er wohnte 44 Jahre in seiner Wohnung. Mit 89 Jahren sollte er ausziehen, da der Vermieter Eigenbedarf anmeldete. Das Amtsgericht entschied 2019, dass er bleiben durfte. Sein hohes Alter und die persönliche Bindung an die Umgebung machten ihn zum Härtefall.

Klimesch erklärt, dass Alter allein kein Grund ist. Erst in Verbindung mit Krankheit oder tiefer Verwurzelung kann ein Härtefall entstehen. In Extremfällen schaltet das Gericht Sachverständige ein. Dies passiert etwa, wenn eine Räumung den Gesundheitszustand drastisch verschlechtern könnte.

Monika Schmid-Balzert und die Forderungen des Mietervereins

Der Mieterverein München fordert strengere Regeln. Nach Ansicht von Schmid-Balzert sollen Kündigungen nur noch für Vermieter selbst oder direkte Verwandte möglich sein. In vielen Fällen setzen sich dennoch die Eigentümer durch. Auch Familien mit Kindern oder Krebspatienten müssen oft weichen.

Mieter können sich jedoch wehren. Wichtige Schritte sind:

  • Ein Blick ins Grundbuch, um die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
  • Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
  • Nachweise über soziale oder gesundheitliche Gründe sammeln.
  • Bewerbungen für Ersatzwohnungen dokumentieren.

Das Gericht verlangt ausführliche Begründungen. Mieter müssen zeigen, dass sie keine zumutbare Ersatzwohnung finden. Dabei akzeptieren Richter auch kleinere oder teurere Wohnungen in anderen Stadtteilen oder außerhalb Münchens.

Möglichkeiten für betroffene Mieter

Ein Auszug kann in vielen Fällen nicht verhindert werden. Dennoch können Betroffene Zeit gewinnen. Wer Einspruch erhebt, erhält oft längere Fristen für die Wohnungssuche. Zusätzlich kann eine Abfindung mit dem Vermieter verhandelt werden.

Die Lage in München bleibt schwierig. Die Nachfrage übersteigt das Angebot, und Eigenbedarfskündigungen verschärfen die Situation. Für Mieter bedeutet das: Sie müssen ihre Rechte genau kennen, um im Ernstfall reagieren zu können.

Quelle: TZ, webrivaig.com/de