Inhaltsverzeichnis:
- Verbote im Zentrum - Marienplatz und Viktualienmarkt
- Gesetzliche Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen
- Kategorien und Kontrollen - Feuerwerk in Deutschland
- Verantwortungsbewusster Umgang als Schlüssel
Verbote im Zentrum - Marienplatz und Viktualienmarkt
Seit 2019 ist das Zünden von Böllern im Bereich des Mittleren Rings untersagt. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen bleiben jedoch erlaubt. Allerdings gibt es in zentralen Bereichen Münchens, wie dem Marienplatz, der angrenzenden Fußgängerzone und dem Viktualienmarkt, ein absolutes Feuerwerksverbot. Hier sind nur Wunderkerzen und Tischfeuerwerke gestattet.
Der Transport von Pyrotechnik in die Wohnungen oder von dort an erlaubte Orte ist weiterhin zulässig. Laut einer Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats wurde die Verbotszone aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der dokumentierten Gefährdung bei vergangenen Feierlichkeiten eingeführt. Die Polizei registrierte hier Vorfälle wie das gezielte Werfen von Knallkörpern in Menschenmengen.
Gesetzliche Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen
Obwohl eine flächendeckende Ausweitung des Feuerwerksverbots auf das gesamte Stadtgebiet rechtlich nicht möglich ist, gelten bundesweit Einschränkungen. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern ist Pyrotechnik generell verboten.
Zusätzlich warnt die Bundespolizei vor den Gefahren illegaler Feuerwerkskörper. Nur durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Pyrotechnik darf verwendet werden. Diese erkennt man an der CE-Kennzeichnung und der vierstelligen Registrierungsnummer. Illegal importierte Produkte können schwerste Verletzungen verursachen, darunter abgetrennte Finger oder Hände.
Kategorien und Kontrollen - Feuerwerk in Deutschland
Feuerwerkskörper in Deutschland werden in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Während Tischfeuerwerke und Wunderkerzen (F1) frei verfügbar sind, benötigen Raketen und größere Feuerwerke der Kategorie F2 eine BAM-Zulassung. Produkte der Kategorien F3 und F4 dürfen nur mit spezieller Genehmigung verwendet werden.
An den Grenzen, besonders zwischen Bayern und Tschechien, registriert die Bundespolizei regelmäßig Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. 2023 wurden bereits 395 Fälle festgestellt, ein Anstieg im Vergleich zu 363 Fällen im Jahr 2022.
Verantwortungsbewusster Umgang als Schlüssel
Die Stadt München appelliert an alle Bürger, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit zu gewährleisten und Verletzungen sowie Schäden zu vermeiden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Pyrotechnik ist entscheidend, um den Jahreswechsel sicher und friedlich zu gestalten.
Quelle: www.24info-neti.com/de, hallo-muenchen.de