Freitag, 27 September 2024 14:23

Jens Lehmann: Mildere Strafe im Kettensägen-Prozess

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Prozess Prozess foto: pixabay / illustrativ

Ungewöhnliche Handlung mit ernsten Konsequenzen In München fand ein bemerkenswerter Prozess statt, bei dem der ehemalige Fußballspieler Jens Lehmann eine geringere Strafe erhielt als ursprünglich vom Amtsgericht Starnberg verhängt. Lehmann hatte, gestört durch einen das Seepanorama verdeckenden Dachbalken, zu einer Kettensäge gegriffen und den Balken in der Garage seines Nachbarn angesägt.

Detailreiche Vorwürfe und die erste Verurteilung

Neben der Beschädigung des Dachbalkens wurde Lehmann beschuldigt, die Überwachungskamera seines Nachbarn gekappt zu haben, was ihm jedoch nicht zum Nachteil gereichte, da die Kamera weiterhin auf Akkubetrieb funktionierte. Des Weiteren stand er wegen Nichtbezahlung von Parkgebühren am Münchner Flughafen und Beleidigung einer Polizistin unter Anklage. Im ersten Urteil des Amtsgerichts Starnberg wurde er zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro, also insgesamt 420.000 Euro, verurteilt.

Berufungsprozess und das neue Urteil

Nach Einlegung der Berufung fand der Prozess vor dem Landgericht München statt, wo Lehmann sich schließlich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf eine Strafe einigte. Die endgültige Strafe wurde auf 150 Tagessätze zu je 900 Euro festgesetzt, insgesamt 135.000 Euro. Dies spiegelt eine erhebliche Reduzierung im Vergleich zur ersten Verurteilung wider. Die Anklagen wegen Beleidigung wurden im Zuge der Verhandlungen fallengelassen.

Dieses Ergebnis markiert ein signifikantes Ende eines ungewöhnlichen Rechtsfalles. Die Anpassung der Strafe berücksichtigte unter anderem Lehmanns finanzielle Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, was vom Amtsgericht Starnberg zuvor nicht in Betracht gezogen wurde.

Quelle: www.fox360.net/de, tz.de