Freitag, 08 November 2024 14:41

Mann greift Polizisten im Westpark München an

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Festnahme Festnahme pexels/ Foto illustrativ

Ein Vorfall im Westpark in München hat zu einem Angriff auf zwei Polizisten geführt. Ein 24-jähriger Mann, der dort ein Lagerfeuer entzündet hatte, griff plötzlich die Beamten an und bedrohte sie. Die Situation eskalierte und endete mit der Festnahme des Täters.

Inhaltsverzeichnis:

Kontrolle wegen Lagerfeuer eskaliert im Münchner Westpark

Am Donnerstag, dem 7. November, ging bei der Polizei München eine Meldung über ein unbefugtes Lagerfeuer im Westpark ein. Eine Passantin hatte die Polizei informiert, nachdem sie den Mann mit dem Feuer bemerkt hatte. Daraufhin machten sich zivile Beamte auf den Weg, um die Lage zu überprüfen. Bei der Kontaktaufnahme eskalierte die Situation unerwartet, als der 24-jährige Mann einen der Beamten unvermittelt angriff und zu Boden brachte. Ein zweiter Polizist konnte den Täter schließlich von seinem Kollegen trennen.

Bedrohung der Beamten mit einem unbekannten Gegenstand

Nach dem Angriff beruhigte sich der 24-Jährige jedoch nicht. Er bedrohte die Polizisten zusätzlich mit einem bis dato unbekannten Gegenstand. Angesichts dieser weiteren Bedrohung sahen sich die Beamten gezwungen, Verstärkung anzufordern. Innerhalb kurzer Zeit trafen zusätzliche Einsatzkräfte am Ort des Geschehens ein, um den Mann unter Kontrolle zu bringen. Der 24-Jährige leistete jedoch erneut Widerstand und musste schließlich überwältigt werden.

Festnahme und weitere Maßnahmen

Die Münchner Polizei stellte den Mann unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte unter Anzeige. Nach der Festnahme wurde er in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München gebracht. Dort wird er bis zur weiteren Entscheidung über sein Schicksal festgehalten.

Am Freitag, dem 8. November, steht für den 24-Jährigen ein Termin bei einem Ermittlungsrichter an. Dieser soll entscheiden, ob der Mann weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss oder unter bestimmten Auflagen freigelassen wird.

Quelle: www.24edu.info/de, tz.de