Montag, 24 März 2025 16:24

Anklage gegen Klimaaktivisten

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Neue Generation-Anklage Neue Generation-Anklage pixabay/Foto illustrativ

Fünf Aktivisten der ehemaligen Letzten Generation stehen im Fokus eines Strafverfahrens. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Die Gruppe sieht sich hingegen zu Unrecht kriminalisiert.

Inhaltsverzeichnis:

Münchner Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus hat Anklage gegen fünf Mitglieder der ehemaligen Letzten Generation, heute Neue Generation, erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht in der Gruppe eine Organisation, deren Handlungen auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet seien. Vier Personen wird die Bildung, einer weiteren die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen wurden 2023 Wohnungen und Büros durchsucht, Telefone abgehört und Gelder beschlagnahmt.

4 Personen sollen aktiv an der Struktur beteiligt gewesen sein

1 Person soll unterstützend gewirkt haben

700 000 Euro wurden fälschlich konfisziert

Die Anklage richtet sich an das Landgericht München I

Carla Hinrichs und Wolfgang Metzeler-Kick im Visier

Zu den Beschuldigten gehört Carla Hinrichs, eine der prominentesten Stimmen der Bewegung. Sie äußerte sich kritisch zur Anklage und bezeichnete die Vorwürfe als Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement. Auch Wolfgang Metzeler-Kick, ebenfalls Angeklagter, blickt mit eigenen Worten „froh“ zurück, alles versucht zu haben, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.

Die Aktivisten hatten in der Vergangenheit mehrfach zentrale Straßen blockiert. Dabei klebten sie sich mit Sekundenkleber auf dem Asphalt fest. Medien und Öffentlichkeit nannten sie daher häufig „Klimakleber“. Die Proteste richteten sich gegen ausbleibende Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung und sollten politischen Druck erzeugen.

Neue Generation - Strategiewechsel und öffentlicher Widerstand

Ende 2024 legte die Gruppe ihren bisherigen Namen „Letzte Generation“ ab und tritt seither als Neue Generation auf. Die Umbenennung soll ein Signal setzen und auf eine breitere gesellschaftliche Öffnung der Bewegung hinweisen. Die neue Identität soll auch Distanz zu vergangenen Aktionsformen schaffen.

Trotz des Namenswechsels bleibt die Stoßrichtung gleich. Die Aktivisten fordern weiterhin tiefgreifende Reformen in der Umweltpolitik. Die nun erhobene Anklage wird jedoch von der Gruppe als Versuch gesehen, legitimen Protest zu kriminalisieren. In einer Stellungnahme äußerte sich die Neue Generation deutlich ablehnend gegenüber den Vorwürfen.

Frühere Anklage in Brandenburg

Bereits im Mai 2023 wurde ein ähnliches Verfahren in Brandenburg eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin erhob Anklage gegen fünf Mitglieder der damaligen Letzten Generation. Auch dort lautete der Hauptvorwurf auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dieses Verfahren läuft parallel zu den Münchner Ermittlungen.

Die Entwicklungen rund um die Anklage werfen erneut ein Schlaglicht auf den Umgang des Staates mit Protestbewegungen im Kontext der Klimapolitik. Die juristische Bewertung durch das Landgericht München I bleibt abzuwarten. Ein Termin für den Beginn des Prozesses steht noch nicht fest.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, www.milekcorp.com/de/