Inhaltsverzeichnis:
- Über 48.000 Unterschriften an KVR München übergeben
- Die Gegner verweisen auf einen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004
- Entscheidung des Stadtrats steht bevor
- Forderung nach Rückgabe der Entscheidung an die Bürger
Über 48.000 Unterschriften an KVR München übergeben
Der Verein „HochhausSTOP“ hat dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) 48.501 Unterschriften überreicht. Damit will die Bürgerinitiative ein Zeichen gegen die geplanten 155 Meter hohen Zwillingstürme setzen, die der Investor Georg Büschl auf dem Gelände der Paketposthalle errichten will. Die Initiatoren Robert Brannekämper und Wolfgang Czisch erklärten, die Anzahl der Unterschriften sei „die Antwort der Münchner Bürgerinnen und Bürger auf das Vorhaben“.
Die Gegner verweisen auf einen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004
Damals sprachen sich die Münchner mehrheitlich gegen Hochhäuser über 100 Meter aus. Auch wenn das Votum rechtlich nicht mehr bindend ist, gilt es weiter als städtebauliche Richtschnur – insbesondere in Bezug auf die Höhe der Türme der Frauenkirche.
Entscheidung des Stadtrats steht bevor
Der Münchner Stadtrat muss nun über die Zulassung des Bürgerentscheids entscheiden. Die Prüfung der Unterschriftenliste ist abgeschlossen, der Stadtrat hat einen Monat Zeit für die Beschlussfassung. Ein möglicher Termin ist die Vollversammlung am 30. April. Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren ablehnen, kündigte der Verein rechtliche Schritte an. Der Gang vor das Verwaltungsgericht sei bereits vorbereitet.
Die Debatte beruht auf einer neuen Hochhausstudie der Stadt München. Diese sieht vor, Hochhäuser in bestimmten Gebieten unter festgelegten Bedingungen zuzulassen. Der Stadtrat hatte sich 2023 dieser Linie angeschlossen. Die Kritiker widersprechen: Ihrer Ansicht nach kann eine Entscheidung, die per Bürgerentscheid getroffen wurde, nur durch einen neuen Entscheid der Bürger geändert werden.
Forderung nach Rückgabe der Entscheidung an die Bürger
Die Initiative „HochhausSTOP“ sieht in dem aktuellen Planungsverfahren eine Missachtung des Bürgerwillens. Brannekämper und Czisch betonten, dass nur ein Bürgerentscheid die bestehende Höhenbegrenzung aufheben dürfe. Nach ihrer Ansicht dürfe die Stadt nicht eigenständig gegen frühere Bürgerentscheide handeln.
Für den Fall, dass der Stadtrat dem Antrag stattgibt, wird innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt. Damit wäre erneut die Bevölkerung am Zug, über die zukünftige Gestaltung der Münchner Skyline zu entscheiden.
Die Gegner der Büschl-Hochhäuser halten an ihrem Ziel fest, die Zwillingstürme zu verhindern – notfalls auch auf dem juristischen Weg.
Quelle: TZ, www.milekcorp.com/de/