Rechtliche Bedenken beim Bau des Trambahnbetriebshofs
Beim Bau des neuen Trambetriebshofs in Ramersdorf hat Anwalt Ziegler im Namen seines Mandanten, der neben dem geplanten Bau mehrere Immobilien besitzt, bereits ein Déjà - vu erlebt. Er fordert erneut die Einstellung aller Vorbereitungen und eine Überarbeitung des Planfeststellungsbescheids. Diesmal vertritt er Philipp Ullrich, der die Meinung vertritt, dass der Planfeststellungsantrag "fundamental falsch gestellt" wurde. Es fehlt die Berücksichtigung einer neuen geplanten Zulaufstrecke, die essentiell für die Verkehrserschließung des Vorhabens ist.
Fehlende Zulaufstrecke und rechtliche Konsequenzen
Der von den Stadtwerken eingereichte Antrag umfasst lediglich den Neubau des Betriebshofs ohne die notwendige neue Zulaufstrecke. Diese soll erst später thematisiert werden. Für Ullrich und seine Rechtsberater ist dies rechtswidrig, da noch unklar ist, wann und ob überhaupt eine Genehmigung für die Zulaufstrecke erteilt wird. Zudem wird in den Unterlagen des Betriebshofs die Planung auf dem Endausbau der geplanten Zufahrtsroute basiert, was eine funktionierende Anbindung zwingend notwendig macht.
Schalltechnische Untersuchung bemängelt
Zusätzlich zu den rechtlichen Bedenken gibt es auch Kritik an der schalltechnischen Untersuchung des Projekts. Bei der ersten Begutachtung wurden Gebäude in der Traunreuter Straße übersehen, und auch nachträgliche Berechnungen wurden als fehlerhaft eingestuft. Laut einem Gutachter liegt die Lärmbelastung der betroffenen Häuser in den Nachtstunden deutlich über dem zulässigen Lärmrichtwert. Dies betrifft vor allem das Pflegepersonal der Klinik Großhadern, das in den Gebäuden lebt und überwiegend im Schichtbetrieb arbeitet.
Stadtwerke suchen den Dialog mit den Behörden
Die Stadtwerke München hingegen betrachten die aktuellen Maßnahmen nicht als Teil des laufenden Planfeststellungsverfahrens und planen eine Neubewertung der Situation. Das Projekt steht somit vor rechtlichen und sozialen Herausforderungen, die eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der Planungen erfordern. Die Stadtwerke München sind gefordert, einen Weg zu finden, der sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch die Bedenken der Anwohner ernst nimmt.
Quelle: tz.de