Inhaltsverzeichnis:
- Heiligabend: Halbtags geöffnet
- Erster und zweiter Weihnachtstag: Begrenztes Angebot
- Wichtige Hinweise für Kunden
Heiligabend: Halbtags geöffnet
Am 24. Dezember, einem halben Feiertag, müssen sich Bäckereien in Bayern an das Ladenschlussgesetz halten. Die meisten Geschäfte dürfen nur von 6 bis 14 Uhr öffnen. Die bekannte Münchner Bäckerei Rischart hat angekündigt, ihre Filialen in der Stadt an diesem Tag bis 14:30 Uhr zu schließen. Ausnahmen gibt es jedoch an den Bahnhöfen. Am Hauptbahnhof bleiben Rischart-Standorte bis 19 Uhr geöffnet, am Bahnhof Pasing bis 17 Uhr. Diese Regelung bietet Pendlern und Reisenden eine Möglichkeit, auch spät noch Backwaren zu kaufen.
Andere Bäckereien, wie Zöttl, haben deutlich kürzere Öffnungszeiten. Laut eigener Angabe schließt Zöttl seine Läden an Heiligabend bereits um 13 Uhr.
Erster und zweiter Weihnachtstag: Begrenztes Angebot
Am 25. Dezember, dem ersten Weihnachtstag, ist das Angebot noch eingeschränkter. Nur Filialen an großen Bahnhöfen bleiben geöffnet. Für den zweiten Weihnachtstag gibt es eine leichte Entspannung: Neben Bahnhofsfilialen öffnen auch einige Geschäfte in der Innenstadt, wie Rischart-Standorte, den ganzen Tag über.
Im Gegensatz dazu bleiben die Zöttl-Filialen an beiden Weihnachtstagen geschlossen. Kunden, die dort regelmäßig einkaufen, sollten sich daher rechtzeitig mit Backwaren eindecken.
Wichtige Hinweise für Kunden
Die Öffnungszeiten der Bäckereien variieren stark. Viele Betriebe informieren ihre Kunden vorab über Aushänge in den Filialen oder auf ihren Webseiten. Ein Blick auf die jeweiligen Ankündigungen kann viel Zeit und Mühe sparen.
Um sicherzugehen, dass der Weihnachtstisch mit frischen Brötchen gedeckt ist, empfiehlt es sich, vor den Feiertagen die bevorzugte Bäckerei zu besuchen. Ein gut informierter Kunde ist für die Weihnachtszeit bestens vorbereitet.
Quelle: www.milekcorp.com/de/, tz.de